Schlosserei Oberhofer
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Montage- und Ausführungshinweise für Zaun- und Toranlagen 

  1. Grundstücksgrenzen
    Die Bekanntgabe und Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Eine Überprüfung oder Vermessung der Grundstücksgrenzen ist nicht Bestandteil unseres Leistungsumfangs. Für Abweichungen, Grenzüberschreitungen oder daraus resultierende Ansprüche übernehmen wir keine Haftung.
  2. Leitungen und Einbauten
    Der Auftraggeber hat sämtliche im Arbeitsbereich befindlichen Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen, Schächte, Bewässerungsanlagen und sonstige Einbauten vor Montagebeginn bekannt zu geben und gegebenenfalls zu kennzeichnen. Für Schäden an nicht bekannt gegebenen oder nicht erkennbaren Leitungen und Einbauten wird keine Haftung übernommen.
  3. Bodenverhältnisse
    Die Kalkulation basiert auf normalen Bodenverhältnissen. Erschwerte Bodenverhältnisse (Fels, Betonreste, Wurzelwerk, Altfundamente, Leitungen usw.) sowie dadurch entstehender Mehraufwand werden gesondert verrechnet.
  4. Fundamente
    Die Fundamentausführung erfolgt nach den örtlichen Gegebenheiten und den technischen Erfordernissen. Nicht vorhersehbare Erschwernisse können zu Mehrkosten führen.
  5. Sturmschäden und höhere Gewalt
    Für Schäden an Zaun- und Toranlagen infolge von Sturm, Wind, Hochwasser, Hagel, Schneelast, höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.
  6. Zufahrt und Arbeitsbereich
    Der Auftraggeber stellt eine ungehinderte Zufahrt sowie einen freien Arbeitsbereich sicher. Wartezeiten oder Mehraufwendungen aufgrund eingeschränkter Zugänglichkeit werden gesondert verrechnet.
  7. Beschädigungen an bestehenden Anlagen
    Für unvermeidbare geringfügige Beschädigungen an Rasenflächen, Bepflanzungen oder befestigten Flächen, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
  8. Naturmaß
    Das endgültige Naturmaß wird erst nach Auftragserteilung aufgenommen. Technisch notwendige Anpassungen bleiben vorbehalten.
  9. Gewährleistung bzw. Garantie:
    Bei Nichteinhaltung unserer beigefügten Skizzen übernehmen wir keinerlei Haftung!
  10. Genehmigungen
    Erforderliche behördliche Genehmigungen, Zustimmungen von Nachbarn oder sonstige Bewilligungen sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  11. Geltung der AGB
    Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberhofer Schlosserei & Kunstschmiede e.U. in der jeweils gültigen Fassung.

Montage AGB zum downloaden 

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6464 Tarrenz • A-Tirol

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